Frage:
Muss die Krankenkasse operationsbedingte Fahrten mit dem Privatwagen erstatten?
Stefan R
2008-10-21 03:04:51 UTC
Vor langer Zeit hatte ich einen schweren Verkehrsunfall und werde seitdem von Zeit zu Zeit am Bein operiert. Vor einigen Wochen hatte ich nach mehrjähriger Pause eine solche Operation mit anschließend 12 Wochen Gips.

Für die Fahrten zum Krankenhaus (Voruntersuchung, Operation, Gipswechsel) haben wir mein privates Auto genutzt. Selbstverständlich konnte ich nicht selbst fahren - dies hat meine Freundin übernommen.

Meine Frage:
Kann ich von der Krankenkasse (DAK) einen Ersatz der Fahrten verlangen? Ich hätte ja genauso gut mein Auto stehen lassen und ein Taxi für mehrere hundert Euro in Anspruch nehmen können - oder wäre auch das von mir zu tragen gewesen?

Meine Krankenkasse kann, so war es bei allen bisherigen Zahlungen, bei der Versicherung des Unfallgegners in Regress gehen und so das Geld zurückerhalten. Bei der OP handelt es sich einwandfrei um eine durch den damaligen Unfall entstandene Notwendigkeit.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Fünf antworten:
anonymous
2008-10-21 03:42:33 UTC
Soll ich dir mal sagen was ich an deiner Stelle machen würde? Ich würde bei meiner Krankenkasse anrufen und hätte wahrscheinlich in spätestens 10 Minuten Klarheit! Bitte nicht böse sein wegen dieser Antwort ,aber es erscheint mir der einfachste Weg zu sein !



Nachtrag:

Da mich solche Dinge auch immer interessieren hab ich für dich bei der DAK angerufen : Du kannst diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen,es kommt darauf an ,ob du z.B. auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln dorthin fahren hättest können und ob das zumutbar gewesen wäre . Im Falle von ja ....würdest du z.B. die Busfahrt ersetzt bekommen .Im Falle von nein ....bekommst du die Kosten die durch die Fahrt mit dem Privatauto entstanden sind ersetzt.



Danke übrigens für den Daumen runter ,darüber freu ich mich immer ganz besonders! Ich find es feige ....warum nicht schreiben was einem nicht passt ....anstelle dieses albernen Daumens..erinnert mich irgendwie an Kindergarten:)
anonymous
2008-10-21 11:18:31 UTC
Die DAK hat in ihrer Versichertenbroschüre mit den Titel

" Zuzahlungen und Belastungsgrenzen innerhalb der gesetzlichen

Krankenversicherung ."

Die wichtigsten Informationen " auf einen Blick ".

Unter Punkt 1.9 wird zum Thema Fahrtkosten erklärt :



10% der Kosten , mindestens 5 EURO ,maximal 10 EURO

je Fahrt , jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten .

Fahrten zur ambulanten Behandlung dürfen nur in besonderen

Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung übernommen werden .

Auch hierfür wird die Zuzahlung fällig .



Im Klartext : Wer vorher nicht fragt - hat hinterher das Nachsehen .

Da Versicherungen im Allgemeinen sehr pingelig reagieren ,

sofern es sich um Zahlungen zu ihren Lasten handelt ,

wäre es vielleicht einmal angesagt mit einem Fachmann/Frau

für Versicherungsrecht ein Beratungsgespräch zu führen .

Die DAK wird alle Auslagen bei der gegnerischen KK

einfordern , Dich vermutlich im Rahmen der Fahrtkostenerstattung

auf die gesetzlichen Regelungen verweisen , und so mit bist Du

mit Deinen Auslagen auf der Warteschleife geparkt , notfalls

bis zu einer juristische Klärung Deiner Kostenübernahmefrage .
puzmuz
2008-10-21 10:31:44 UTC
Du musst Dir von dem Krankenhaus die ganzen Besuche bestätigen lassen. Diesen Beleg reichst Du dann mit Angabe der gefahrenen Kilometer bei der Krankenkasse ein. In der Regel erstatten sie Dir dann die Fahrkosten.

Wenn Du aber ganz sicher sein willst, dann würde ich an Deiner Stelle bei Deiner Krankenkasse anrufen. Vielleicht haben die sogar Vordrucke für die Bestätigung durch das Krankenhaus.
anonymous
2008-10-21 17:24:11 UTC
Taxifahrten werden von den Krankenkassen in der Regel nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen bezahlt.

-Pat, die zur Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie müssen

-Pat. mit einem aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis



Von der Zuzahlung (5,00€ pro Fahrt) werden Pat. erst dann befreit, wenn sie, als chronisch Kranker anerkannt, 1% ihres Bruttojahreseinkommens an Zuzahlung geleistet haben. Alle anderen Pat. müssen 2% ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlung geleistet haben.





Ich befürchte, dass du auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben wirst. Es sei denn: der Unfall wurde durch Dritte verursacht--dann müsste die Versicherung des Schuldigen zahlen.
anonymous
2008-10-22 10:21:46 UTC
Wenn der behandelnde Arzt einen Transport für medizinisch notwendig erachtet und angeordnet hat, übernimmt die Kasse den Krankentransport mit dem Taxi oder Krankenwagen. Privatwagen eher nicht!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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