Frage:
Wird man bei der Musterung für den Grundwehrdienst auf THC getestet?
Green_Link
2008-06-20 02:38:54 UTC
Durch Urintest oder etwas anderes?
Sechs antworten:
Paul E
2008-06-20 02:48:41 UTC
Nein, der Urin wird routinemäßig nur auf Zucker, Eiweiß, Bakterien und Sediment untersucht - nicht auf Drogen.
kalisto
2008-06-20 02:44:57 UTC
Anscheinend ist das wohl dringend nötig!

Oder willst du von nem Kameraden ausversehen ne Kugel abbekommen, nur weil der es nicht auf die Reihe bekommt?!
bbent84
2008-06-20 02:50:39 UTC
Nein, wird man nicht. Ein Urintest wird zwar gemacht, allerdings um auf Krankheiten zu checken. Bei mir wurde Diabetes vermutet, weil ich aufm Weg ne Packung Eistee getrunken habe und zuviel Zucker im Urin hatte.



Man kann freiwillig sagen, dass man kifft. Wenn man dann noch sagt, dass man wie ein Schlot kifft sind die Chancen auf eine Ausmusterung ganz gut. Ansonsten sollte man es wohl eher verschweigen.
?
2008-06-20 02:45:33 UTC
Bei diesem Urintest werden Stoffwechselerkrankungen gesucht; eine gesonderte Untersuchung nach Drogen wird es nur geben, wenn du die Frage danach bejahst, oder offensichtlich "drauf" bist. Sag einfach, dass du keine Drogen nimmst und gut ist...

Du könntest den Urintest alternativ sogar komplett verweigern.
Sir Dieselknecht
2008-06-20 04:35:54 UTC
Wenn die das bei jedem machen würden hätten sie keine Soldaten mehr .lol.☺
Riester=Düster
2008-06-20 04:06:13 UTC
Willst Du ausgemustert werden, dann bejahe die Frage nach Drogen und rauche welche, da es sehr wohl getestet wird.

(Höre nicht auf die Stimmen!) ;)



Grundsätzliches Problem:

Alle Bundeswehrakten sind nach 30 jahren nicht mehr "verschlossen" und Lebensversicherungen lassen in Deine Akten nach Sachen forschen, die du bei Ihnen nicht angegeben hast.

Dann müssen sie nichts zahlen, obwohl DU jahrzehntelang eingezahlt hast!



siehe auch den Spiegel-Artikel:



Autor: Matthias Bartsch

BUNDESWEHR

Drückeberger in Not [Artikel zur Merkliste hinzufügen]

Bei der Musterung Krankheiten vorzutäuschen ist gefährlich: Versicherungen und öffentliche Arbeitgeber können später in die Akten schauen.



Es gibt eine Zeit im Leben junger Männer, in der Gespräche über Krankheiten schlagartig enorme Bedeutung erhalten. Meist geht es los, wenn der Brief mit dem Musterungstermin beim Kreiswehrersatzamt kommt.



Dann werden Freunde konsultiert, Ärzte um Atteste gebeten und bisweilen professionelle Helfer eingeschaltet. Es kursieren Geschichten von Ausgemusterten, denen ein willfähriger Arzt eben noch einen Herzfehler bescheinigte, die aber vier Wochen später zum Marathonlauf antraten. Im Internet finden sich Empfehlungen, wie sich mit erfundenen Leidensgeschichten der Dienst beim Bund vermeiden lasse: Knie- und Rückenbeschwerden gelten als heiße Tipps, ebenso Drogenkonsum vorm Musterungstermin. Andere setzen auf Allergien oder die "Psycho-Nummer" - auf vorgeschobene Depressionen oder Zwangsneurosen etwa.



Doch was dem Musterungsarzt erzählt wird, landet in sogenannten G-Akten - die oft viele Jahrzehnte lang im Bundeswehrarchiv schlummern. Und von dort können die alten Lügengeschichten, was kaum jemand weiß, auch an Versicherungsfirmen geraten, die prüfen wollen, ob ihre Kunden beim Abschluss von Lebens-, Pflege-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen vollständige Angaben gemacht haben. "Es gibt Fälle, in denen die Versicherungen keinen Cent zahlen, weil die Kunden sich beim Vertragsabschluss nicht mehr erinnern konnten, was sie bei ihrer Musterung alles vorgebracht hatten", sagt der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Hofferbert.



Und das kann teuer werden: Mehr als 24 000 Euro Jahresrente hatte ein Lackierer aus der Gegend um Gießen von seiner Versicherung erwartet, als er - angeblich gesundheitsbedingt - seinen Job hinschmiss. Im Antrag für seine Berufsunfähigkeits-zusatzversicherung, im Jahr 1999, hatte er bei allen Fragen nach Vorerkrankungen "nein" angekreuzt.



Bei seiner Musterung, neun Jahre zuvor, hatte der Mann noch etwas ganz anderes erzählt: "Erhebliche Knieprobleme" und "massive Atemwegsprobleme", so die Recherchen der Versicherungsfirma, hatte er sich von Ärzten bescheinigen lassen, um nicht zum Bund zu müssen.



Es liege auf der Hand, dass solche Leiden "zu einer Erhöhung des Berufsunfähigkeitsrisikos führen", argumen- tierte die Versicherung, weigerte sich zu zahlen und kündigte den Vertrag. Hätte sie von den angeblichen Vorer-krankungen gewusst, "wäre der Vertrag nicht zu den Bedingungen zustande gekommen".



Rauswinden konnte sich der Handwerker nicht mehr: "Uns liegen sämtliche medizinischen Unterlagen des Wehrmedizinalstatistischen Instituts Andernach vor", ließ ihn die Assekuranz kühl wissen. Die Erlaubnis, in die Akten zu schauen, hatte der Lackierer selbst erteilt: mit der üblichen "Ermächtigungserklärung", die es Versicherungen gestattet, Auskünfte von Ärzten einzuholen. Wer sie verweigert, gilt als verdächtig.



Durch dieses Papier sähen sich auch Bundeswehrärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden, sagt Hubert Lamberti, Oberfeldarzt am Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen. Dort lagern die Musterungsakten aller Wehrpflichtigen sowie Krankenakten der Rekruten mindestens bis zum 45. Lebensjahr, bei Gedienten sogar bis ins Greisenalter von 90 Jahren, so Lamberti.



Rund 250-mal jährlich sei er im Auftrag von Versicherungsfirmen im Einsatz, um alte G-Akten auszuwerten. Hinzu kämen viele Anfragen von öffentlichen Arbeitgebern, sagt der Militär-Mediziner. "Unter Tränen" habe sich ein abgelehnter Polizeibewerber bei ihm gemeldet, weil er bei der Musterung seine Bandscheibenprobleme aufgebauscht hatte - die vom baden-württembergischen Innenministerium angeforderte G-Akte brachte es ans Licht.



Lamberti wird für die Recherchen aber nicht von der Bundeswehr bezahlt, sondern rechnet mit den Versicherungen ab - im Rahmen einer "genehmigten Nebentätigkeit", sagt er. Anwalt Hofferbert, seit vielen Jahren auf Wehrdienst-Fälle spezialisiert, hält die Konstruktion für "äußerst fragwürdig". Angesichts der Lage könne er aber "nur davor warnen, bei der Musterung Leiden zu erfinden".



Allerdings erwecken einschlägige, oft kommerzielle Ratgeber noch immer den Eindruck, den Wehrpflichtigen entstünden keine Nachteile, wenn sie die Bundeswehrärzte belügen. "Auf deine Akten hat keiner Zugriff", behauptet zum Beispiel ausmusterung.net fälschlich.



Der selbsternannte "Ausmusterungsspezialist" Peter Zickenrott aus Waldshut, der einen "Anti-Wehrdienst-Report" mit Tipps für Drückeberger inklusive telefonischer Beratung für 280 Euro pro Exemplar vertreibt, hält seinen Service auch weiterhin für praxisnah: "Man darf halt nicht so blöd sein, später Erklärungen zu unterschreiben." Sollte dennoch immer mehr potentiellen Kunden das Risiko zu groß werden, hat Zickenrott vorgesorgt. Er habe längst ein neues Betätigungsfeld gefunden: "Die Beratung von Lehrern, die aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension gehen wollen." MATTHIAS BARTSCH

DER SPIEGEL 11/2007



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Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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